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25.04.2024

Landestierärztekammer Hessen unterstützt Forderung nach Katzenschutz-Verordnung


Die Landestierärztekammer (LTK) Hessen unterstützt die Forderung nach einer Verordnung, die vorsieht, dass freilaufende Katzen kastriert und registriert werden. Dadurch sollen zum einen das durch unerwünschten Nachwuchs verursachte Katzenelend gemindert und zum anderen der Artenschutz gefördert werden.

"In jedem Frühjahr werden die Tierschutzvereine mit Katzenbabys überschwemmt, da unzählige freilaufende Katzen nicht kastriert sind und sich unkontrolliert vermehren", so Prof. Dr. Sabine Tacke, Präsidentin der LTK Hessen. "Schon ein Katzenpärchen kann in wenigen Jahren Tausende Nachkommen zeugen. Dadurch wächst die Zahl der freilaufenden Katzen mit allen Folgen für die Tiere wie z. B. Krankheiten, Parasitenbefall und Verletzungen."

Katze haben außerdem ein breites Beutespektrum und jagen und fressen z. B. Singvögel; allerdings auch Mäuse, die vielerorts Schäden anrichten. Die Präsidentin weist zudem darauf hin, dass die Vogelpopulation vor allem dadurch bedroht ist, dass ihr Lebensraum schwindet und die Vögel durch den Rückgang der Fluginsekten nicht genug Nahrung finden – beides Ursachen, für die der Mensch Verantwortung trägt. "Wenn freilaufende Katzen kastriert sind, dient dies dennoch dem Artenschutz und natürlich dem Tierschutz", so Prof. Tacke. Weiterhin sei es wichtig, die Tiere in der Tierarztpraxis mit einem Mikrochip kennzeichnen und registrieren zu lassen, damit sie, wenn sie vermisst und aufgefunden werden, eindeutig ihren Besitzern zugeordnet werden können.

Städte und Gemeinden können eine Katzenschutz-Verordnung erlassen, die eine Verpflichtung für Tierhalterinnen und Tierhalter enthält, ihre freilaufenden Katzen kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Die Landestierärztekammer Hessen ruft die Städte und Gemeinden in Hessen auf, die noch keine Katzenschutz-Verordnung haben, entsprechende Vorgaben in Kraft zu setzen.