Resolution der Delegiertenversammlung der Landestierärztekammer Hessen vom 17.11.2005

Landestierärztekammer Hessen gegen Bachelor- und Master-Abschluss für Tierärzte

Die Landestierärztekammer Hessen begrüßt, dass es in Europa bis 2010 einen gemeinsamen Hochschulraum geben soll, der die Einführung leicht verständlicher Studiensysteme und vergleichbarer Abschlüsse mit gegenseitiger Anerkennung vorsieht. Im Hinblick auf den zu erwartenden Verlust an Ausbildungsqualität wenden wir uns jedoch mit aller Entschiedenheit gegen die Absicht, in der veterinärmedizinischen Ausbildung den Bachelor- und Master-Abschluss einzuführen. In Parallele zum Studium der Humanmedizin haben wir Tierärztinnen und Tierärzte -Veterinärmedizinerinnen und Veterinärmediziner - einen gleichartigen Ausbildungsgang zu absolvieren. Für die Heilberufe, zu denen der tierärztliche Berufsstand gehört, sind Bachelor- und Master-Abschlüsse ungeeignet. Die tierärztliche Tätigkeit ist integrierter Bestandteil bei der Gesunderhaltung der Tierbestände und der Erzeugung gesunder und unbedenklicher Lebensmittel. Damit leisten Tierärztinnen und Tierärzte einen hochwertigen Beitrag zum Verbraucherschutz. Darüber hinaus tragen sie bei der Erkennung, Erforschung und Bekämpfung von Zoonosen zur Gesunderhaltung der Bevölkerung bei. Ein hoher Qualitätsstandard in einer umfassenden Ausbildung ist die Voraussetzung, um diese Aufgaben erfüllen zu können. Die Gesellschaft kann zu Recht erwarten, dass der hohe Standard auch in Zukunft eingehalten wird. Eine Aufgliederung des Studienganges in Bachelor- und Masterabschluss kann dies jedoch nicht gewährleisten. Deshalb ist es nicht möglich, den veterinärmedizinischen Studiengang in ein berufsbezogenes und ein wissenschaftliches Studium aufzuteilen, die beide nacheinander absolviert werden können. Ein solcher Abschluss wäre nicht berufsqualifizierend und widerspräche damit der Bologna-Deklaration von 1999, nach welcher der Bachelor-Abschluss zu einer "für den europäischen Arbeitsmarkt relevanten Qualifikation" führen soll. Die Landestierärztekammer Hessen spricht sich aus diesen Gründen dafür aus, das derzeitige einstufige sowohl praxis- als auch wissenschaftsbezogene veterinärmedizinische Studium mit Staatsexamen und Approbation beizubehalten.