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07.04.2014

Zahl der Tierschutzverstöße in Südhessen erneut angestiegen - Regierungspräsidium Darmstadt legt die Tierschutz-Jahresstatistik für 2013 vor


Die 14 Veterinärbehörden der südhessischen Landkreise und kreisfreien Städte mussten nach Angaben des Regierungspräsidiums Darmstadt im Jahr 2013 aufgrund von Tierschutzverstößen erneut häufiger einschreiten als in den Jahren zuvor. Die Anzahl der eingeleiteten Bußgeldverfahren steigt bereits seit Jahren kontinuierlich an und erreichte im vergangenen Jahr mit 199 Bescheiden einen neuen Rekordwert.  In weiteren 40 noch schwerwiegenderen Fällen erfolgte im Vorjahr eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft. Solche Strafanzeigen werden durch die Amtstierärzte immer dann erstattet, wenn ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet wird oder wenn ihm aus Rohheit oder länger anhaltende bzw. sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt werden. Nach den Vorgaben des Tierschutzgesetzes droht den Tätern in solchen Fällen eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Die Amtstierärzte und Tiergesundheitsaufseher mussten auch im Vorjahr wieder in unzähligen Fällen Sofortmaßnahmen ergreifen, um leidenden Tieren zu helfen. Hierzu gehörte die Versorgung mit Wasser oder Futter, die Einleitung einer tierärztlichen Behandlung oder die Befreiung aus verwahrlosten Haltungsbedingungen. Dabei werden Missstände bei der Heim- und Haustierhaltung ebenso vorgefunden wie in landwirtschaftlichen Betrieben, Zirkusunternehmen und im Rahmen von Tiertransporten. Bei der Aufdeckung von Tierschutzverstößen spielen auch Hinweise aus der Bevölkerung oder von Tierschutzverbänden eine wichtige Rolle. Der im vergangenen Jahr medienwirksamste Tierschutzfall war mit großem Abstand der auf Video dokumentierte Tod der Elefantenkuh Mädi, die von ihrem damaligen Halter ohne Genehmigung des zuständigen Veterinäramtes ins Baltikum transportiert wurde, wo sie in einem estländischen See qualvoll ertrank. Illegaler Welpen-Handel wird zum Problem In der täglichen Arbeit beschäftigte die Amtstierärzte im vergangenen Jahr vor allem auch der Boom im illegalen Tierhandel. In immer kürzeren Zeitabständen werden in Südhessen vor allem Transporte mit Hundewelpen gestoppt. Unter dem Deckmantel eines angeblichen Tierschutzes werden diese Tiere von dubios agierenden Organisationen hierzulande gutgläubigen Menschen gegen Entrichtung sogenannter Schutzgebühren angeboten. Die Welpen werden dabei unter Missachtung der tierschutz- und tierseuchenrechtlichen Vorschriften viel zu jung, meistens krank, ohne vorgeschriebene Tollwutimpfung und Mikrochipkennzeichnung, ohne oder mit gefälschten Ausweispapieren, in vollgestopften Kisten, ohne Wasser und Futter mit überladenen Autos oder Kleintransportern durch halb Europa transportiert. Die Übergabe der Welpen an die neuen Besitzer findet dann oft direkt aus dem Kofferraum gegen Barzahlung statt. Die gutgläubigen Käufer meinen, etwas Gutes für den Tierschutz zu tun und wissen dabei nicht, dass diese Hunde in den Ursprungsländern unter meist erbärmlichsten Bedingungen nur zu Vermarktungszwecken gezüchtet und dann mit einer enormen Gewinnspanne nach Deutschland verkauft werden. Da die illegal eingeführten Welpen wochenlang in Quarantäne verbringen müssen, haben die Veterinärämter in solchen Fällen mit einem großen organisatorischen Aufwand zu kämpfen und bleiben dabei oftmals auch noch auf den hohen Kosten sitzen. Viele Tiere sterben an den Folgen der Haltung und des Transports.

Die Darmstädter Regierungspräsidentin Lindscheid appelliert angesichts dieser Entwicklungen nachdrücklich: "Kaufen Sie niemals einen Welpen spontan oder aus Mitleid und lassen Sie sich beim Hundekauf nicht auf vermeintliche Schnäppchen ein!" Durch die viel zu frühe Trennung vom Muttertier käme es bei den Hunden infolge der Fehlprägung und gestörter Sozialisierung oft zu dauerhaften Verhaltensstörungen und einer erhöhten Aggressionsbereitschaft. Die Regierungspräsidentin rät deshalb: "Wenn Sie sich nach reiflicher Überlegung ernsthaft für die Anschaffung eines Hundes entscheiden, dann schauen Sie sich zunächst in den umliegenden Tierheimen oder bei einem verantwortungsvollen Züchter direkt vor Ort um und lassen Sie sich fachkundig beraten. In jedem Fall sind Rassewelpen zu Schnäppchenpreisen, fehlerhafte Ausweispapiere und Impfpässe, das Anbieten kranker oder geschwächter Hunde oder der Direktverkauf aus dem Auto eindeutige Indizien für einen illegalen Handel. Zögern Sie in diesen Fällen nicht, sofort das zuständige Veterinäramt einzuschalten." Tierschutzgesetz verschärft Abschließend weist das RP Darmstadt noch darauf hin, dass als Reaktion auf die veterinärbehördlichen Beanstandungen das Tierschutzgesetz im vergangenen Jahr an mehreren Stellen verschärft wurde und das Tierhalter und Tierhändler künftig vermehrt in die Pflicht nimmt. So bedarf es ab dem 1. August 2014 einer behördlichen Genehmigung für alle Formen der gewerblichen Hundeausbildung und der entgeltlichen Einfuhr von Wirbeltieren (außer Nutztieren). Jeder gewerbsmäßige Händler von Wirbeltieren (außer Nutztieren) muss zudem ab dem 1. August 2014 dem künftigen Tierhalter schriftliche Informationen über wesentliche Bedürfnisse des Tieres an die Hand geben. Auch auf die Halter von Nutztieren kommen Änderungen zu: Sie müssen bereits seit Februar 2014 tierschutzbezogene Eigenkontrollen in ihrem Betrieb durchführen sowie Tierschutzindikatoren erheben und bewerten.

Quelle: Regierungspräsidium Darmstadt
Foto: Main-Kinzig-Kreis