Aktuelles
02.03.2015
Bundestierärztekammer: Antibiotika schützen und bewahren
Die Bundestierärztekammer hat ihre "Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit antibakteriell wirksamen Tierarzneimitteln" aktualisiert Über diese Tatsache lässt sich nicht streiten: Antibiotika sind wichtige medizinische "Waffen", die erhalten werden müssen, um Infektionskrankheiten bei Mensch und Tier zu bekämpfen, dadurch den Tierschutz sicherzustellen und gesunde Lebensmittel zu produzieren. Vor diesem Hintergrund und im Bewusstsein um die tierärztliche Verantwortung im Umgang mit Antibiotika hat die Bundestierärztekammer die dritte überarbeitete Auflage der "Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit antibakteriell wirksamen Tierarzneimitteln" (kurz "Antibiotika-Leitlinien") herausgegeben. "Ohne Antibiotika können Tierärzte keine durch Bakterien verursachten Infektionskrankheiten behandeln. Tierärzte haben daher ein ureigenes Interesse, die Wirkstoffe nicht zu verlieren und setzen sie darum sorgfältig im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ein", sagt Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer. Die von Wissenschaftlern, Hochschullehrern, Praktikern, Behörden und Industrie unter Leitung von Prof. Dr. Manfred Kietzmann, Institut für Pharmakologie, Toxikologie und Pharmazie der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, erarbeiteten Leitlinien beschreiben die optimale Vorgehensweise für die Anwendung bei Schweinen, Wiederkäuern, Geflügel, Fischen, Kleintieren und Pferden. Folgende Grundsätze werden dabei besonders betont:
- Antibiotika dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn Tiere krank sind und nur bei bakteriellen Infektionen.
- Antibiotika dürfen nur aufgrund einer Untersuchung und Diagnose eines Tierarztes eingesetzt werden.
- Die Behandlung darf nur durch ein z. B. nach Wirkungsspektrum und Resistenzlage geeignetes Antibiotikum je nach Lage des Einzelfalles durchgeführt werden.
- Die Behandlung hat über den vom Tierarzt angegebenen Zeitraum zu erfolgen.