Aktuelles

05.01.2021

Betäubungslose Ferkelkastration ist seit 01.01.2021 verboten


Ab dem 1. Januar 2021 ist die Kastration von Ferkeln ohne Betäubung verboten. Das zunächst bereits für 2019 vorgesehene Ausstiegsdatum wurde auf Druck der Branche und durch die Mehrheit der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag um zwei Jahre verschoben.

Als tierschutzgerechte und praktikable Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration stehen die Ebermast, die Impfung gegen Ebergeruch mit Improvac (Immunokastration) und die Kastration unter Vollnarkose mittels Isofluran und Schmerzmittelgabe zur Verfügung. Bei der Kastration unter Vollnarkose muss die vollständige Schmerzausschaltung garantiert sein. Anders als in anderen EU-Mitgliedstaaten reicht eine lokale Betäubung oder Schmerzlinderung in Deutschland nicht aus.

Die Tierärzteschaft hat sich mehrfach zu diesem Thema geäußert (siehe folgende Pressemitteilungen der Bundestierärztekammer):

Impfung gegen Ebergeruch muss auch in ökologischer Landwirtschaft möglich sein! Bundestierärztekammer schließt sich den FVE-Forderungen vollumfänglich an (11.08.2020)

Bundestierärztekammer empört über die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (13.05.2019)

Anästhesie als Crashkurs?! Die BTK lehnt Verordnungsentwurf des BMEL entschieden ab (03.04.2019)

Alternativen zur chirurgischen Ferkelkastration - Veranstaltung mehrerer Landestierärztekammern sowie der Bundestierärztekammer am 17.10.2018 in Mannhein