Aktuelles

12.08.2021

Informationen zum geplanten weitreichenden Antibiotikaverbot


Ab dem 28. Januar 2022 ist die EU-Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel in allen EU-Mitgliedsstaaten verbindlich anzuwenden. Wesentliches Ziel dieser Verordnung ist, die Entstehung und Verbreitung von Antibiotikaresistenzen zu verhindern. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die EU-Kommission jetzt den Entwurf einer weiteren, nachgeordneten Verordnung vorgelegt. In dieser sogenannten delegierten Verordnung sollen die Kriterien für die Bestimmung antimikrobieller Wirkstoffe festgelegt werden, die der Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen vorbehalten bleiben sollen. Die Kriterien sind sorgfältig ausgearbeitet und sehen auch weiterhin eine zielgerichtete Behandlung bakterieller Infektionen beim Tier vor.

Nun wurde von dem Abgeordneten des Europäischen Parlaments Martin Häusling ein Antrag eingebracht. In diesem Antrag wird gefordert, den Entwurf dieser Verordnung so zu überarbeiten, dass die von der WHO ausschließlich an Gesichtspunkten für die menschliche Gesundheit als am allerwichtigsten eingestuften Antibiotika ausschließlich für die Verwendung beim Menschen reserviert werden. Dies würde weitreichende Folgen für die Behandlung u. a. von Hunden, Katzen, Pferden und Heimtieren haben. Und selbst der Mensch würde durch diese Verbote gefährdet werden - bleiben Zoonosen beim Tier unbehandelt, steigt die Gefahr, dass Menschen ebenfalls daran erkranken. Das EU-Parlament wird Mitte September über diesen Antrag entscheiden.

Weitere Informationen der Bundestierärztekammer und Handlungsmöglichkeiten (u. a. Appell an Tierhalter, sich an ihre EU-Abgeordneten zu wenden sowie Schreiben der BTK an Tierhalterverbände):

https://www.bundestieraerztekammer.de/