Aktuelles

25.07.2017

Ansteckende Blutarmut der Einhufer


Bei elf Polopferden aus sieben verschiedenen Haltungen in Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bayern wurde seit Ende Juni die Ansteckende Blutarmut (Infektiöse Anämie) der Einhufer festgestellt. Die positiv getesteten Tiere mussten auf Grund der entsprechenden Schutzverordnung getötet werden. Die Ursache für die Infektion mit dem Erreger der anzeigenpflichtigen Tierseuche ist noch unklar und wird derzeit ermittelt. Die Infektiöse Anämie der Einhufer (Equine Infektiöse Anämie, EIA) gehört zu den am meisten gefürchteten Pferdekrankheiten. Da sie immer wieder sporadisch auftritt, hat der Ausschuss für Pferde der Bundestierärztekammer eine Informationsbroschüre erarbeitet, die sich an Pferdehalter und Stallbetreiber wendet. Wichtig zu wissen: An dieser durch Retroviren verursachten Erkrankung des Blutes und der blutbildenden Organe können neben Pferden auch andere Einhufer wie Ponys, Esel, Maultiere, Maulesel und Zebras erkranken. Auf Menschen oder andere Tierarten ist das durch Bremsen und Mücken verbreitete Virus jedoch nicht übertragbar! Weil es sich bei der EIA um eine anzeigenpflichtige Tierseuche handelt, wird die Bekämpfung durch die "Verordnung zum Schutz gegen die ansteckende Blutarmut der Einhufer" (Stand 2000, BGBl. I S. 531) staatlich geregelt. "Schon der Krankheitsverdacht muss unverzüglich angezeigt werden. Das Veterinäramt leitet dann weitere diagnostische Schritte ein und ordnet Maßnahmen zur Verhinderung der Virusverbreitung wie Quarantäne von krankheitsverdächtigen Tieren, Bestandssperrungen und Transportbeschränkungen an", erklärt Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer. Da Heilversuche verboten sind, bisher kein geeigneter Impfstoff auf dem Markt existiert und infizierte Tiere eine Gefahr darstellen, müssen sie getötet werden. Mit dem Flyer, der von Experten des Ausschusses für Pferde erarbeitet wurde, will die Bundestierärztekammer Pferdebesitzer, Betreiber von Stallanlagen und Pferdewirtschaftsbetriebe über die Tierseuche aufklären. Das Faltblatt kann in der Geschäftsstelle der Bundestierärztekammer unter <link mail window for sending>geschaeftsstelle@btkberlin.de angefordert oder als <link http: www.bundestieraerztekammer.de downloads btk presse druckvorlage_flyera4_eia.pdf external-link-new-window external link in new>PDF-Datei auf der Homepage der BTK abgerufen werden. Quelle: Pressemitteilung der Bundestierärztekammer vom 25.07.2017