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19.12.2017

BTK: Beim Feuerwerk auch an die Tiere denken


Bundestierärztekammer fordert eine Änderung der Sprengstoffverordnung, um gefährdete Tierbestände zu schützen

Feuerwerke haben eine lange Tradition und können eine zauberhafte Untermalung wichtiger Ereignisse sein: vom Jahreswechsel über Hochzeiten bis zu Bürgerfesten. So viel Freude sie den Menschen bereiten, so viel Leid können sie aber für Tiere bedeuten.

Der Präsident der Bundestierärztekammer (BTK), Dr. Uwe Tiedemann, gibt anlässlich des bevorstehenden Silvesters Ratschläge, wie sich das Leid der Tiere vermindern lässt.

"Hunden und mit Menschen eng vertrauten Katzen hilft es, wenn man sich während des Feuerwerks intensiv mit ihnen beschäftigt. Für besonders ängstliche Hunde, Katzen und andere Heimtiere kann man auch auf angstlösende Medikamente zurückgreifen, die ihre Tierärztin oder ihr Tierarzt für sie bereithält. Sprechen Sie bereits jetzt an, welche Sorgen Sie und Ihre Tiere haben."

Aber nicht nur Kleintiere reagieren empfindlich auf Feuerwerk. Gefährlich kann es werden, wenn Pferde, Rinder oder andere Tiere sich im Auslauf oder auf der Weide befinden, in Panik den Zaun durchbrechen und z.B. auf eine vielbefahrene Straße laufen. Deshalb ist es nicht nur zum Schutz der Tiere wichtig, Weidetiere vor dem Feuerwerk in den Stall zu bringen. Wer ein Feuerwerk organisiert, sollte die Tierhalter in der Umgebung frühzeitig vom geplanten Vorhaben informieren und mit ihnen den Zeitpunkt sowie die Art des Feuerwerks (z. B. Höhenfeuerwerk, Bengalisches Feuer u. a. m.) absprechen.

In der Nähe besonders empfindlicher Tiere, z. B. von Putenställen, sollten gar keine Feuerwerke abgebrannt werden, da die mit großer Wahrscheinlichkeit auftretende Panik zum Tod vieler Tiere führen kann.

Bei regulären Feuerwerken sind auch die Genehmigungsbehörden gefragt, die alle Feuerwerke im Freien, abgesehen vom Silvesterfeuerwerk, vorab genehmigen müssen. "Da Ställe besonders brandempfindlich sind, kann die Behörde die Genehmigung nach § 23 Sprengstoffverordnung versagen und nach § 24 sogar das Silvesterfeuerwerk unterbinden", erklärt Tiedemann. Die Bundestierärztekammer hält darüber hinaus eine explizite Aufnahme besonders gefährdeter Tierbestände in die §§ 23 und 24 für sinnvoll. Damit wären alle Feuerwerke, auch zu Silvester, in unmittelbarer Nähe solcher Tierhaltungen nicht mehr möglich. Außerdem appelliert die BTK bereits jetzt an Hobby-Pyrotechniker, das Silvesterfeiern nicht zu übertreiben und Feuerwerke mit Rücksicht auf die Tiere in der Nähe von Ställen zu unterlassen. Quelle: Pressemitteilung der Bundestierärztekammer vom 19.12.2017