14.11.2000 Anmerkungen des Arbeitskreises
"Gefährliche Hunde"
Anmerkungen des Arbeitskreises "Gefährliche Hunde" der Landestierärztekammer Hessen zur Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Abwehr der von gefährlichen Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz-HuG). Die Landestierärztekammer Hessen hat ihren Arbeitskreis "Gefährliche Hunde" mit der Stellungnahme zum o.g. Gesetzesentwurf beauftragt, welcher hiermit wie folgt dazu Stellung nimmt, zuvor jedoch auf einige wichtige Punkte hinweist: Trotz kontroverser Diskussionen um das Thema "gefährliche Hunde" sollte nicht in Vergessenheit geraten, daß der Hund seit Jahrtausenden wichtigster tierischer Sozialpartner des Menschen ist. Gerade in unserer heutigen Gesellschaft, in der stabile Sozialgefüge nicht mehr bestehen, kann ein Hund ein großes Hilfsmittel gegen Vereinsamung und zum (Wieder-) Erlernen von sozialem Miteinander darstellen. Zunächst ein paar Zahlen:
Pro Jahr kommt es zu 1 - 3 Todesfällen durch Hunde in der Bundesrepublik Deutschland, bei einer Anzahl von ca. 5 Millionen Hunden. Pro Jahr kommt es des weiteren zu ca. 70 schwerverletzten Menschen durch Hunde (beide Angaben laut Statistik des Deutschen Städte- und Gemeindebundes).
Das Risiko für einen Menschen von einem Hund verletzt zu werden liegt bei unter 0,01 %.
Nach Angabe des Berufsverbandes der plastischen Chirurgen sind 71 % der schweren Verletzungen durch Bisse des eigenen Hundes verursacht worden. Verschiedene wissenschaftliche Gutachten besagen, daß mehr als 80 % der Beißunfälle durch Hunde verursacht werden, die das Opfer kennt. Weit mehr als 99 % aller Hunde werden niemals in ihrem Leben auffällig (Prof. Stur, Wien). Wie aus den Anlagen zu entnehmen ist, werden rund 80 % der Beißvorfälle durch mangelndes Wissen über Hundeverhalten verursacht. Die Unterteilung der Hunderassen nach Kategorien, wie z.B. "Kampfhunderassen" ist nach wissenschaftlichen Erkenntnissen falsch und sollte deshalb nicht verwandt werden. Ein jeder einzelne Hund kann in der Hand von Menschen zur Gefahr werden, wenn er auf Menschen oder Tiere abgerichtet wird und/oder durch fehlende oder falsche Erziehung bzw. mangelnde Sozialisation keine Unerordnung und keine normales Sozialverhalten lernt. Es gibt einzelne gefährliche Hundeindividuen, diese gilt es zu erkennen, dann entweder zu resozialisieren oder bei Nichterfolg unschädlich zu machen. Selbst erfahrene Polizeibeamte sowie verschiedene Ordnungsämter erklärten, daß die Gefahrenabwehrverordnung (Hunde-VO) von 1997 dafür völlig ausgereicht hätte, wenn mehr Personal und Sachmittel zur Verfügung stünden (Vollzugsdefizite). Diese Auffassung teilt die Landestierärztekammer Hessen in vollem Umfang. Durch Aufklärungs- und Schulungsmaßnahmen (wie z.B. in den Niederlanden praktiziert) könnte die Zahl der Zwischenfälle in kurzer Zeit deutlich reduziert werden. Geeignet wären z.B. kurze Fernsehspots analog der Serie "Der 7.Sinn", in welchen der richtige Umgang mit Hunden den Nichthundehaltern, Kindern und Hundebesitzern kurz und prägnant dargestellt wird. Aufklärung in Kindergärten und Schulen, sowie das Vorbeugen durch Wissen sind sicher geeignete Maßnahmen, um ein gefahrloseres Miteinander zu praktizieren. Tierärzte, sowie verschiedene Organisationen und Verbände führen bereits solche Aufklärungskampagnen durch. Wir befürworten eine Intensivierung von solchen an den Ursachen orientierten Präventionsmaßnahmen. Angesichts einer Entwicklung zunehmender Verantwortungslosigkeit und Gewaltbereitschaft in unserer Gesellschaft wäre es sinnvoll, auch Jugendlichen unter Anleitung durch qualifizierte Erwachsene Verantwortung für das Halten und die fachgerechte Ausbildung zu übertragen. Gemeinsame Ausbildung von Jugendlichen und Hunden, z.B. im Rettungshundewesen, ist pädagogisch sinnvoll und sollte vom Gesetzgeber gefördert und nicht erschwert werden. Für die Auswahl von Zuchttieren sind brauchbare, nachvollziehbare Wesenstests zu etablieren. Die Rassevielfalt muß unbedingt erhalten bleiben. Bei allen Verhaltensauffälligkeiten muß zuallererst der geschulte Tierarzt konsultiert werden. Tierärzte erlangen in einem 6-jährigen Studium der Veterinärmedizin, gemäß der tierärztlichen Ausbildungsordnung, eine fundierte Ausbildung in Anatomie, Physiologie, Krankheiten und Verhaltenskunde des Hundes. Der Praktische Tierarzt hat täglich Umgang mit Hunden in verschiedenen belasteten Situationen. Tierärzte mit der Zusatzqualifikation "Verhaltenstherapie" müssen außerdem eine 2 - 3 jährige spezifische Fortbildung nachweisen. Bei im begründeten Einzelfall notwendigen Wesenstests müssen diese Tests von unabhängigen Gutachtern auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und nicht auf der Grundlage von Erfahrungen von Laien oder Leistungsrichtern des VDH durchgeführt werden.