Resolution der Landestierärztekammer Hessen
anlässlich der Delegiertenversammlung
am 22.11.2000 in Wetzlar
Hessen 01/01 Patentierung von Tieren Die Landestierärztekammer Hessen lehnt die Patentierung von Tieren mit nachfolgender Begründung ab: Begründung: Tiere sind keine Erfindung des Menschen, auch wenn sie vom Menschen gentechnisch verändert wurden. Durch die Patentierung wird jedoch ein schöpferischer Anspruch erhoben. Tiere werden technischen Neuerungen und industriellen Erzeugnissen gleichgestellt und auf ihren kommerziellen Nutzwert reduziert.
Das Tierschutzgesetz erkennt jedoch das Tier als Mitgeschöpf an. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch stellt ausdrücklich fest, dass Tiere keine Sachen sind. Die Patentierung von Tieren ist daher mit ihrer rechtlichen Stellung als Mitgeschöpf unvereinbar. Daraus folgt, dass die EU-Richtlinie 98/44/EG "Rechtlicher Schutz biotechnologischer Erfindungen" nicht in nationales Recht umgesetzt werden darf. Die Richtlinie muss auf EU-Ebene neu diskutiert werden. In einer Neufassung müssen Tiere sowie Teile von Tieren und ihre Gene von der Patentierbarkeit ausgeschlossen werden.